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Einleitung Zur Entlastung in der Pflege werden mit der neuen Ausbildung zur Pflegefachassistenz ein Teil der Aufgaben der Pflegefachkräfte an die Pflegefachassistenten und Pflegefachassistentinnen übertragen. So sind Sie es, die mit Ihrer Arbeit in Zukunft einen wichtigen Beitrag bei der pflegerischen Versorgung von Menschen aller Altersgruppen leisten. Die Ausbildung qualifiziert Sie zur “rechten Hand” der Pflegekräfte und Sie übernehmen wichtige pflegerische Aufgaben im Pflegealltag. Die Ausbildung ist wie die Pflegefachkraftausbildung berufsbegleitend und generalistisch. Dabei sind Sie nicht nur die helfende Hand, Sie sind auch Profi in Ihrem Tun und Handeln. Alles was Sie an Wissen benötigen, lernen Sie in Ihrer Ausbildung. So können Sie nach Beendigung der Ausbildung folgende Aufgaben im Pflegebereich übernehmen, wissen was zu tun ist und wie es zu tun ist: körperbezogene Pflegemaßnahmen eigenständig durch führen, unterstützend bei der Erstellung der Pflege- und Betreuungsplanung unterstützend mitzuwirken, Veränderungen der Pflegesituation und Notfallsituationen erkennen und angemessen reagieren, unter Anleitung ausgewählte, ärztlich veranlasste diagnostische und therapeutische Verrichtungen. Aufgaben Ihre Aufgaben auf einen Blick Als Pflegefachassistenz arbeiten Sie eng mit den Pflegefachkräften in Ihrer Pflegeeinrichtung zusammen. Als rechte Hand der Pflegefachkraft pflegen und betreuen Sie pflegebedürftige Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen und Altersgruppen. Zu Ihren Aufgaben gehört die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in einer stabilen pflegerischen Situation (im Gegensatz zu intensivmedizinischer Versorgung). Dabei leisten Sie Unterstützung bei: der Körperpflege, der Mobilisation, der Nahrungsaufnahme, Messung von Blutdruck und Puls, und der Medikamentenvergabe nach ärztlicher Anordnung. Anforderungen Voraussetzung für die Berufsausbildung ist eine gesundheitliche und persönliche Eignung. Sie sollten gerne mit und für Menschen arbeiten wollen und auch körperlich fit sein. Als Schulabschluss sollte ein Hauptschulabschluss vorliegen. Berufsqualifikationen von ausländischen Staaten können auf Antrag anerkannt werden, wenn sie nach einer Prüfung als gleichwertig eingestuft werden. Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Aufgrund der Anforderungen, die eine duale Ausbildung mit einem praktischen Ausbildungsanteil vorsieht, ist ein Mindestalter von 17 Jahren hilfreich. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. Bewerber*innen für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz sollten mindestens über Deutschkenntnisse mit dem Sprachniveau B1 verfügen Kontakt Campus Berufsbildung e.V. Campus Pflegefachassistentenschule (PflFAG) Tel: 030 515668 300 Frau Jennifer Burkholz campus-sued@campus-bb.de BEWERBEN