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SuE-Zulage) und unterstützen Sie die Abteilung Kinder- und Jugendhilfedienste zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 35 Wochenstunden. Es sollen regelmäßig mehrere Stellen zunächst befristet, zum Teil auch kurzfristig im Rahmen von Elternzeit oder Krankheitsvertretung besetzt werden. Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Ausbildungsbetrieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremiensitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde. Was wir bieten Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Umfangreiches Fortbildungsangebot intern sowie extern für eine vielfältige Zukunft in über 42 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Eigenbetrieben Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weite-re externe und interne Sport- und Fitnessangebote Was zu tun ist Das Kinderhaus und die Jugendhäuser sind stationäre Einrichtungen nach § 34 SGB VIII bzw. Inobhutnahmestellen nach § 42 SGB VIII und jeweils der Lebensmittelpunkt für 10 Kinder bzw. Jugendliche, die (vorübergehend) nicht in ihrem Elternhaus leben können oder als unbegleitete minderjährige Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind. Die Kinder und Jugendlichen müssen mit Unterstützung der Fachkräfte eine schwierige Lebenssituation bewältigen, vielleicht mit Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, ggf. Kriegs- und Fluchterlebnisse, mit Vernachlässigung, Drogen- oder Alkoholsucht oder Selbstverletzungen. Folgende Aufgaben fallen an: Pädagogische Betreuung und Versorgung von bis zu 10 auch herausfordernden Kindern bzw. Jugendlichen: Beziehungsgestaltung und die Arbeit mit Einzelnen und in der Gruppe Umsetzung der Hilfeplanung Betreuung der Kinder bzw. Jugendlichen und Freizeitgestaltung Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher, schulischer bzw. beruflicher sowie ggf. aufenthaltsrechtlicher Perspektiven Pädagogische Interventionen in schwierigen Lebenssituationen Krisenintervention Zusammenarbeit mit der Familie bzw. den Sorgeberechtigten Hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Unterstützung der Selbstständigkeit der Jugendlichen: Einkäufe und das Kochen an Wochenenden Haus- und Gartengestaltung Reinigungs- und gelegentlich leichte Reparaturtätigkeiten Gruppen- und teambezogene Verwaltungs- und Berichtstätigkeiten: Allgemeiner Schriftverkehr Abrechnungen und Kassenführung Verwaltung der Akten der Kinder und Jugendlichen Einfache Verwaltungstätigkeiten Was Sie mitbringen Ausbildung. Abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in Erfahrung. Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und Kenntnisse in der kinder- und jugendspezifischen Entwicklung sowie Fragestellungen und deren Transfer in den pädagogischen Alltag sind erforderlich Gesundheitsnachweise. Impfnachweis nach dem Masernschutzgesetz für alle, die nach 1970 geboren sind (bitte Nachweis beilegen) Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein. Was Sie auszeichnet Sie besitzen die Fähigkeit, Konflikte zu erkennen und können auf diese angemessen reagieren. Darüber hinaus haben Sie eine ausgeprägte Belastbarkeit und sind zudem in der Lage, die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Wo Sie wirken Die Teams in den Kinder- und Jugendhäusern bestehen aus Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen und einer Hauswirtschaftskraft. Gut zu wissen Die Stellen sind nicht teilbar. In der Stationären Einrichtung besteht Anspruch auf eine Heim- und Schichtzulage und je nach Diensten, Anspruch auf verschiedene Zeitzuschläge. Ebenfalls erhalten Sie (zusätzlich zum tariflichen Tabellenentgelt) eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro (bei Vollzeittätigkeit). Diese wird je nach Arbeitswochenstunden angepasst. Die Tätigkeiten erfolgen im Schichtdienst, auch in der Nacht und an Wochenenden. Die Bereitschaft auch kurzfristig einzuspringen wird vorausgesetzt, ggf. sind Rufbereitschaften abzudecken. Die Einrichtungen sind nicht immer barrierefrei. Gerne ermöglicht das Jugendamt eine Hospitation. Melden Sie sich hierfür einfach direkt bei den Kolleg*innen aus dem Fachamt. Interessiert? – Wir auch. Gern möchten wir Sie kennenlernen! Bei fachlichen Fragen zur Stelle stehen Ihnen Kai Hagemann, Tel.: 0431 901-4900 oder Jochen Schepp, Tel.: 0431 901-3620 aus dem Ju