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Ermittlung individueller Hilfebedarfe (z. B. hinsichtlich der geeigneten Versorgung) in Einzelfällen der ambulanten Pflege auf Grundlage der Pflegestärkungsgesetze mit Begutachtungen vor Ort und eigenständiger fachlicher Argumentation der getroffenen Entscheidungen Verfassen aussagekräftiger Stellungnahmen zu individuellen Pflegebedarfen Beratung von Leistungsberechtigten und Angehörigen